Beratung zahlt sich aus. Schenken Sie dem Staat kein Geld.
Die Voraussetzungen für eine kompetente Beratung
- werden Sie Mitglied!
Sie sind Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter, Rentner, Unterhaltsempfänger oder Arbeitssuchender?
Dann ist es ganz einfach, wenn Sie
und
Denn nicht jeder kommt in den Genuss:
dürfen wir leider nicht für Sie tätig werden.
Am besten füllen Sie gleich den Mitgliedsantrag aus oder
nehmen Sie Kontakt auf mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Dort informiert man Sie gerne persönlich über die Vorteile
und Voraussetzungen einer Mitgliedschaft.
Unsere Vereinssatzung finden Sie hier zum Download.
Das Ganze lohnt sich natürlich nur, wenn die Steuerersparnis nicht durch Beratungsgebühren wieder aufgefressen wird.
Deshalb sind unsere Mitgliedsbeiträge sozial gestaffelt und preisgünstig:
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen ( z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge, sowie alle anderen in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigenden Einnahmen ) und die steuerfreien Einnahmen ( z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung , steuerfreie Anteile von Renten ) des Mitglieds und gegebenenfalls des Ehegatten. Sind für ein neues Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so sind die Einnahmen im Sinne von Satz 1 aus diesen Jahren zusammenzurechnen.