Beratung zahlt sich aus. Schenken Sie dem Staat kein Geld.
Normalerweise zählt die Brille steuerlich zu den privaten Ausgaben. Absetzen kann man eine Brille aber im Rahmen der sogenannten ‚außergewöhnlichen Belastungen‘ .
Diese können dann beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn ein bestimmter Eigenanteil jährlich überschritten wird. Wie hoch diese sogenannte ‚zumutbare Eigenbelastung‘ ist, richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.
Belege aufbewahren lohnt sich
Da auch Kosten für Zahnersatz, Medikamente, notwendige Fahrten zur Krankengymnastik und vieles mehr unter die ‚außergewöhnlichen Belastungen‘ fallen, lohnt es sich, sämtliche Belege, die innerhalb eines Jahres anfallen, zu sammeln: Die Summe ist mitunter höher als zu Beginn des Jahres erahnt werden kann!
Sie möchten ganz konkret wissen, ab wann bei IHNEN ‚außergewöhnliche Belastungen‘ in der Steuererklärung geltend gemacht werden können?
Gerne geben wir Ihnen Auskunft – fragen Sie uns!
Wir helfen Ihnen gerne und bei Mitgliedschaft kostenfrei!
Unsere Mitgliedsbeiträge haben wir hier für Sie transparent und auf einen Blick erfassbar aufgelistet!
Sie möchten wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle befindet?
Finden Sie hier die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Schlagworte zu diesem Artikel:
Brille | Zahnersatz | Medikamente | Steuererklärung | | Lohnsteuererklärung | absetzen | außergewöhnliche Belastungen