Steuerberatung Deutsche LohnsteuerhilfeBeratung zahlt sich aus. Schenken Sie dem Staat kein Geld.

 

Adieu, Pappkarte!
Zum Jahresende läuft die Lohnsteuerkarte in Papierform aus

Was Sie dabei beachten müssen

Unter dem Namen ‚ELSTER LOHN II‘ erfolgt die Ausmusterung der Lohnsteuerkarte in Papierform.
2011 stellen Städte und Gemeinden keine Karte mehr aus, sondern die alte Lohnsteuerkarte 2010 ist weiterhin gültig.  Bürger erhalten deshalb keine Karte mehr zugesandt.

ELStAM. Hinter diesem Kürzel stecken "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale".

Das Abkürzungs-Ungetüm steht für eine zukünftige Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt, die  weitgehend papierlos ablaufen soll.  Die pastellfarbene Lohnsteuerkarte aus Pappe wird deshalb nach fast neunzig Jahren ‚Diensttätigkeit‘ verabschiedet.

Nun sind nicht mehr die Gemeinden, sondern nur noch die Finanzämter für Eintragungen auf der Kartenvorderseite verantwortlich, auf der Merkmale wie Steuerklasse, Kinder oder Religionszugehörigkeit vermerkt werden.

Hierzu betreibt die Finanzverwaltung den zentralen Aufbau einer Datenbank, die vom Arbeitgeber abgerufen werden wird. Durch den Online-Zugriff auf diese sogenannten gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale - kurz ELStAM - wird die Lohnbesteuerung für den Arbeitgeber einfacher, da dieser keine Lohnsteuerkarte mehr anfordern muss. Zusätzlich wird eine automatisierte Übernahme der Daten in eine Lohnabrechnungs-Software möglich sein.
Auch die Kommunen werden finanziell erhebliche Kosteneinsparungen verzeichnen, da sie nur noch für wenige restliche Änderungen verantwortlich sind.  

Folgende melderechtliche Änderungen bleiben nämlich weiterhin in der Zuständigkeit der Bürgerämter der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen:

  • Kircheneintritt oder austritt
  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Todesfall




Übergangszeit


Vollständig eingeführt wird das ELStAM-Verfahren den derzeitigen Planungen zufolge erst 2012.
Bis dahin gelten einige Übergangsregelungen:
Für 2011 verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Aufbewahrung der alten Lohnsteuerkarte 2010 - alle eingetragenen Abzugsmerkmale und Freibeträge werden übernommen und bleiben gültig. Für die meisten Arbeitnehmer ändert sich deshalb wenig. Erst nach 2012 müssen antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Nimmt ein Arbeitnehmer erstmals 2011 eine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit auf und hatte er vorher gar keine Lohnsteuerkarte, erhält er vom Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung. Ausnahme: Bei ledigen Ausbildungsanfängern kann der Arbeitgeber auf die Bescheinigung verzichten, wenn beim Lohnsteuerabzug 2011 die Steuerklasse I zugrunde gelegt wird.
Wer während der Übergangszeit bis 2012 den Arbeitsplatz wechselt, erhält die Lohnsteuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber zurück und übergibt sie dem neuen.

Bei Änderungen muss Antrag gestellt werden

Ändern sich die melderechtlichen Verhältnisse, die noch in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen - etwa durch Heirat, dauerndes Getrenntleben, ein weiteres Kind, den Wegfall eines Kindes oder den Freibetrag, muss der Steuerzahler die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber anfordern und einen Änderungsantrag beim Finanzamt stellen.

Sie möchten, dass wir Ihnen helfen bei allen Steuerfragen?

Dann suchen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe!

Finden Sie hier Beratungsstellen in Ihrer Umgebung:

PLZ-Suche