Beratung zahlt sich aus. Schenken Sie dem Staat kein Geld.
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, entschied der Bundesfinanzhof in seinem gerade veröffentlichten Urteil, mit dem er seine bisherige Rechtssprechung änderte.
Kosten für Zivilprozesse können nun unabhängig vom Gegenstand des Prozesses steuerlich geltend gemacht werden - allerdings nur, wenn die Kosten einen angemessenen Betrag nicht überschreiten und notwendig sind. Von der Unausweichlichkeit der Kosten wird dann ausgegangen, wenn der Prozess ausreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig geführt wird. Eine Erfolgsaussicht soll dann gegeben sein, wenn ein Prozess mindestens ebenso wahrscheinlich gewonnen wie verloren werden könnte.
Die Beurteilung dieser Kriterien dürfte zukünftig für betroffene Steuerzahler leider auch erhebliches Streitpotential nach sich ziehen.
Lassen Sie sich deshalb kompetent beraten – wir schaffen Transparenz.
Was unsere Leistungen kosten?
Sie erhalten unsere Dienstleistungen für einen Jahresbeitrag ab 45,00 €.
Unsere Mitgliedsbeiträge haben wir hier für Sie transparent und auf einen Blick erfassbar aufgelistet!
Sie möchten wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle befindet?
Finden Sie hier Beratungsstellen in Ihrer Nähe:
Schlagworte zu diesem Artikel:
Prozesskosten | Gerichtskosten | Steuer | Steuererklärung | Anwaltskosten | Lohnsteuererklärung | außergewöhnliche Belastungen