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Thema Sehhilfen: Wie kann ich meine Brille von der Steuer absetzen?

Wann Sie Ihre Brille steuerlich absetzen können.

Normalerweise zählt die Brille steuerlich zu den privaten Ausgaben. Absetzen kann man eine Sehhilfe aber im Rahmen der sogenannten ‚außergewöhnlichen Belastungen‘. Diese können dann beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn ein bestimmter Eigenanteil jährlich überschritten wird. Wie hoch diese sogenannte ‚zumutbare Eigenbelastung‘ ist, richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.
Belege aufbewahren lohnt sich

Da auch Kosten für Zahnersatz, Medikamente, notwendige Fahrten zur Krankengymnastik und vieles mehr unter die ‚außergewöhnlichen Belastungen‘ fallen, lohnt es sich, sämtliche Belege, die innerhalb eines Jahres anfallen, zu sammeln: Die Summe ist mitunter höher als zu Beginn des Jahres erahnt werden kann!

 

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