Rentenbesteuerung

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Neuregelung der Rentenbesteuerung

Sind auch Sie von einer möglichen Steuernachzahlung betroffen?

Im Zuge der Neuregelung der Rentenbesteuerung wurden bisher rückwirkend bis zum Jahr 2005 sämtliche Daten über Rentenbezüge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt, die die Daten dann elektronisch an die Finanzverwaltung weiterreichte.

Seit 2010 werteten nun die einzelnen Finanzämter in Nordrhein-Westfalen diese Daten aus, indem sie die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger mit den abgegebenen Steuererklärungen der letzten Jahre abglichen. Diese Überprüfung von etwa einer Million Rentnern ist nun abgeschlossen.

Seit September 2011 überprüfen die Finanzämter jetzt die Rentendaten der Rentner und Rentnerinnen, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben und somit steuerlich nicht erfasst sind.

Sollte hierbei die Überprüfung ergeben, dass eventuell Steuern nachgezahlt werden müssen, werden die betreffenden Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Für die meisten Rentner ergeben sich keine Auswirkungen.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt meistens auch keine Steuer an. Bekommt ein Rentner z.B. nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Witwen- oder Witwerrente, Erwerbsminderungsrente) und hat keine weiteren Einkünfte (Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen), so muss er im Regelfall auch zukünftig keine Steuern bezahlen.

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