Steuerkosten absetzen bei Vermietung oder Verpachtung
Mieteinnahmen, die durch Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie erzielt werden, gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Deshalb muss ein Vermieter sämtliche Mieteinnahmen, die dem sonstigen Einkommen hinzu addiert werden, beim Finanzamt angeben.
Was müssen Sie versteuern? Einnahmen für die Vermietung von:
- Häuser / Wohnungen
- Pachteinnahmen
- gewerbliche Räume
- Garagen
- Werbeflächen
- Untervermietung
- Wohnungs- oder Ladeneinrichtung
Hierbei ist es nicht ausschlaggebend, ob es sich um regelmäßige, unregelmäßige oder einmalige Vermietungseinkünfte handelt.
Einen Freibetrag für Einkünfte aus Vermietung gibt es leider nicht. Allerdings können bestimmte Aufwendungen auf die Mieteinnahmen unter den Werbungskosten angerechnet werden. Hierzu gehören:
- Handwerkerleistungen (Material-, Lohn- und Fahrtkosten)
- Abschreibungen für Immobilien
- Zinsaufwendungen für Hauskredite
- Erhaltungsaufwendungen
- Mitgliedschaft in Grundeigentümerverband
- Hausverwaltungskosten
- Versicherungskosten
- Grundsteuer