Mitgliedschaft
Die Voraussetzungen für eine kompetente Beratung -
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Sie sind Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter, Rentner, Unterhaltsempfänger oder Arbeitssuchender?
Dann ist es ganz einfach, wenn Sie…
- Arbeitnehmer sind und damit Lohn- und Gehaltsempfänger
- Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen erhalten
- oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen beziehen
- zusätzliche Einnahmen unter € 18.000,- bei Ledigen und unter € 36.000,- bei Verheirateten liegen
- Wenn Ihre Zusatzeinkünfte höher sind
- Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben
- oder Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben
Einnahmen | Jahresbeitrag brutto |
---|---|
Grundbetrag | 45,00 € |
Bis 16.000,00 € | 72,00 € |
Bis 24.000,00 € | 90,00 € |
Bis 32.000,00 € | 105,00 € |
Bis 45.000,00 € | 125,00 € |
Bis 55.000,00 € | 155,00 € |
Bis 70.000,00 € | 175,00 € |
Bis 80.000,00 € | 212,00 € |
Bis 90.000,00 € | 246,00 € |
Bis 100.000,00 € | 266,00 € |
Bis 120.000,00 € | 295,00 € |
Über 120.000,00 € | 335,00 € |
Neuaufnahmen | 12,00 € |
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge, sowie alle anderen in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigenden Einnahmen) und die steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung , steuerfreie Anteile von Renten) des Mitglieds und gegebenenfalls des Ehegatten.