StellenangeBote
Werden Sie Beratungsstellenleiter/in!
Beratungsstelle in gute Hände abzugeben:
Werden Sie Beratungsstellenleiter/in!
Ein modernes Arbeitsumfeld, ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar, minimaler Verwaltungsaufwand und ausreichend Zeit für die Mitgliederbetreuung – das erwartet Sie als Beratungsstellenleiter/in bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V.!
Wir suchen fortlaufend
engagierte Beratungsstellenleiter / innen
– auf freiberuflicher Basis oder im Angestelltenverhältnis –
für Beratungsstellen in Hamburg, Herborn und im Bundesgebiet.
Sie besitzen fachliche Kompetenz und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit?
Sind z.B. ausgebildete Steuerfachangestellte/r, Lohn- und Bilanzbuchhalter/in, ehemalige/r Finanzbeamte/r, Steuerfachwirt/in oder Steuerfachangestellte/r?
Unterstützen Sie die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. mit Ihrer Erfahrung und bewerben Sie sich als Beratungsstellenleiter / in!
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein – wir übernehmen die Verwaltung für Sie.
Ihre Aufgaben
Als Beratungsstellenleiter/in betreuen und werben Sie Mitglieder. Konkret beraten Sie auf folgenden Gebieten:
- Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG
- Kindergeldsachen nach dem EStG
- Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)
Ihre Qualifikationen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Beratungsstellenleiter/in werden zu können:
- Einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung.
- Die berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb des Zeitraums an mindestens 16 Stunden wöchentlich erbracht worden sein. Reine buchhalterische Aufgaben im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie laufende Finanz- und Lohnbuchführung oder die Lohnsteuervoranmeldungen reichen nicht aus.
- Sofern Sie Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer i. S. des § 3 StBerG sind, erfüllen Sie kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 StBerG) die geforderte Qualifikation.
Ihre Zulassung
Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden Sie auf diesem Weg Beratungsstellenleiter/in bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V.:
- Beratervertrag mit der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. abschließen
- Beratungsstellenleiter-Erklärung mit Nachweis der Qualifikation (z. B. Zeugnisse, Gehilfenbriefe, Tätigkeitsnachweise usw.) abgeben.
- Weiterleitung des Zulassungsantrages durch die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. an die Aufsichtsbehörde.
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O” beantragen und an die örtliche Aufsichtsbehörde weiterleiten
- Erteilung der Zulassung durch die Aufsichtsbehörde an die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.
9 GUTE GRÜNDE...
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Bewerben können Sie sich postalisch, per E-Mail an bewerbung@dlh-online.de oder hier per Bewerbungsformular: